AGB

Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Tierhalter (Daten siehe Antragsformular) und Petra Alef, Bachstr. 71, 53913 Swisttal, als Inhaberin von „Tierisch op Jöck“, im Folgenden „Betreuerin“ genannt.

1. Ort der Tierbetreuung

Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung und Versorgung des Tieres oder der Tiere (im Folgenden nur „das Tier“ genannt) des Tierhalters in deren Haus/Wohnung/Garten. Die Betreuung des Tieres findet ausnahmslos beim Tierhalter vor Ort statt.

2. Der Tierhalter

Der Tierhalter versichert bzw. akzeptiert mit seiner Vertragsunterschrift, dass:

 

  • er rechtmäßiger Eigentümer des zu betreuenden Tieres ist und dass er alle Fragen zum Tier wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • er die Benutzung aller notwendigen Gebrauchsgegenstände erlaubt und diese, sowie Futter, Streu und ggf. Medikamente, in ausreichender Menge zur Verfügung stellt. Ist dies nicht gewährleistet, wird die Betreuerin Fehlendes besorgen und der Tierhalter ist verpflichtet, die Kosten nach Heimkehr gegen Vorlage von Belegen zu erstatten.
  • sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten sowie frei von Endo- und Ektoparasiten ist.
  • im Falle der Katzenbetreuung die Katze stubenrein und an Wohnungshaltung gewöhnt ist.
  • im Falle der Hundebetreuung der Hund ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist und er der Betreuerin die Versicherungspolice vorzeigen wird.
  • er den Impfausweis des Tieres (falls existent) für die Dauer der Betreuung der Betreuerin überlässt.
  • er für alle von seinem Tier verursachten Schäden während der Betreuung haftet, insbesondere bei Katzenfreigängern.
  • im Falle des Entlaufens oder Verunfallens von Katzen mit Freilauf die Betreuerin keinerlei Haftung übernimmt. Gleiches gilt für Krankheiten, die während der Betreuung erstmals auftreten, sowie Verletzungen oder Tod des Tieres während der Betreuungsdauer.
  • Außengehege oder Außenvolieren absolut sicher sind. Für Verlust oder Ausbruch und somit Abhandenkommen der Tiere übernimmt die Betreuerin keinerlei Haftung.
  • er der Betreuerin alle nötigen Schlüssel für die Dauer der Betreuung zur Verfügung stellen wird.
  • alle Wertsachen sicher aufbewahrt werden, sodass der Betreuerin keine schuldhafte Handlung wie Diebstahl oder Beschädigung zur Last gelegt werden kann.

3. Die Betreuerin

Die Betreuerin versichert mit ihrer Vertragsunterschrift, dass:

 

  • die Tierbetreuung ausschließlich durch sie persönlich erfolgt. Bei akuter Verhinderung ausnahmsweise durch eine sachkundige Vertretung.
  • die Betreuung eine kompetente, fachkundige und liebevolle Versorgung und Pflege während des vereinbarten Zeitraumes beinhaltet, bei der alle vereinbarten Aufgaben gewissenhaft erfüllt werden.
  • sie nicht für Sachschäden haftet, die während der Betreuungszeit entstehen, weder an den zu betreuenden Tieren noch an anderen Gegenständen. Ausgenommen sind Schäden, die durch die Betriebshaftplichtversicherung abgedeckt sind.
  • sie die zu versorgenden Tiere artgerecht nach dem Tierschutzgesetz versorgen und betreuen wird.
  • sie die Betreuung und Pflege auf jedes Tier individuell abstimmt – je nach Tierart, sowie Vorlieben und Eigenarten.
  • sie gewährleistet, dass das Haus in einem ordentlichen Zustand verbleibt und nach der Dauer der Betreuung übergeben wird. Es wird sauber und hygienisch hinterlassen, anfallender Müll wird ordnungsgemäß entsorgt.
  • sie Sorge dafür trägt, dass Fenster und Türen stets geschlossen sind, um Einbruch vorzubeugen und sicherzustellen, dass das Tier nicht entkommt. Individuelle Wünsche des Tierhalters werden natürlich berücksichtigt und vertraglich fixiert.
  • sie die vom Tierhalter ausgehändigten Haus- oder Wohnungsschlüssel sicher aufbewahrt für den Zeitraum der Betreuung und diese nur nach vorheriger Absprache an Dritte abtritt (Vertretungsfall).
  • sie Stillschweigen über die Vorgänge im Haus oder der Wohnung des Tierhalters bewahrt. Diese Verschwiegenheit gilt sowohl für alle während der Betreuung anvertrauten Aufgaben als auch für allgemeine Informationen über den Haushalt des Tierhalters. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Abschluss der Betreuungszeit bestehen.

4. Auskunft

Während des Betreuungszeitraumes ist es dem Tierhalter gestattet, sich jederzeit über das Wohlergehen des Tieres zu informieren. Die Betreuerin ist dazu verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte zu geben, um den Tierhalter stets auf dem Laufenden zu halten.

 

Der Tierhalter wird gebeten, eine Person seines Vertrauens zu benennen, an den die Betreuerin sich wenden kann, falls unvorhersehbaren Situationen eintreten und der Tierhalter nicht erreichbar ist.

5. Notfallsituationen

Die Betreuerin ist verpflichtet, umgehend den Tierhalter oder dessen Vertrauensperson zu kontaktieren, falls während der Betreuungszeit gravierende Probleme oder Notfälle auftreten.


Falls weder der Tierhalter noch die angegebene Vertrauensperson erreichbar ist und die Betreuerin eine dringend notwendige tierärztliche Behandlung für erforderlich hält, gibt der Tierhalter vorab die Erlaubnis, dass die Betreuerin in seinem Namen und auf seine Rechnung das Tier beim Tierarzt behandeln lassen darf. Der Tierhalter ist verpflichtet die Kontaktdaten des persönlich gewünschten Tierarztes im erforderlichen Formular einzutragen. Falls dieser nicht erreichbar ist, ist die Betreuerin berechtigt, einen anderen Tierarzt/Tierklinik nach eigener Wahl aufzusuchen.

6. Preise

  • Kostenloses Kennenlernen: Das erste Treffen zur Einführung und Besprechung der Betreuung ist kostenfrei.
  • Serviceleistungen & Gebühren: Diese sind im Angebot festgehalten und gelten als wesentlicher Vertragsbestandteil.
  • Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt für den schriftlich beauftragten Gesamtzeitraum. Verlängerungstage werden gesondert berechnet.
  • Einkäufe: Sollten für die Betreuung Einkäufe oder Besorgungen notwendig sein, trägt der Tierbesitzer die entstandenen Kosten gegen Vorlage von Belegen.
  • Tierarztbesuche: Bei notwendigen Tierarztbesuchen werden pro Besuch einschließlich Wartezeit mit 30,00 € in Rechnung gestellt zzgl. 0,50 ct/km. Die Kosten für tierärztliche Behandlungen werden vom Tierhalter bezahlt bzw. erstattet.
  • Verlängerung der Betreuung: Falls der Tierhalter am Ende der Betreuungszeitraumes nicht mit der Betreuerin in Kontakt tritt, wird die Betreuung automatisch fortgesetzt. Dabei gilt ab diesem Zeitpunkt ein doppelter Betreuungssatz.
  • Abgabe des Pflegetiers: Falls der Tierbesitzer auch nach einer Karenzzeit von sieben Tagen nicht zurückkehrt und sich nicht gemeldet hat, ist die Betreuungsperson berechtigt, das Pflegetier an ein Tierheim zu übergeben.

7. Abrechnungsregelung

Bankverbindung:

Zu Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes wird die Hälfte der Betreuungsvergütung sofort fällig. Der Restbetrag ist nach Ablauf der Betreuungszeit zu entrichten, und zwar nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen. 
NEUKUNDEN:  Der erste Betreuungszeitraum ist im Voraus zu bezahlen. Spätestens zum ersten Betreuungstag. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“

Bezahlungsformen: Überweisung oder Barzahlung.

Gedenkt der Tierhalter die Rechnung steuerlich geltend zu machen ist eine Zahlung per Überweisung  notwendig.

Am Ende des vereinbarten Betreuungszeitraums stellt die Betreuerin eine Abrechnung über das tatsächliche Betreuungshonorar aus. Eventuelle Vorauszahlungen des Tierhalters, wie zum Beispiel die Kaution, werden entsprechend berücksichtigt und verrechnet. Gleiches gilt für Vorauszahlungen, die von der Betreuerin geleistet wurden.

DKB Bank, IBAN: DE 93 1203 0000 1089 5475 64, BIC BYLADEM1001

8. Kaution

Zu Beginn des Betreuungszeitraums wird eine Kaution in Höhe von 100 € in bar fällig. Diese dient als Absicherung für die Betreuerin und soll sicherstellen, dass die Betreuerin die Möglichkeit hat, unvorhergesehene Kosten zu decken, die während der Betreuungszeit entstehen könnten. Solche Kosten könnten zum Beispiel zusätzliches Futter, Streu oder Tierarztbesuche sein, die für das Wohl des Tieres notwendig sind.


Am Ende der vereinbarten Betreuungszeit wird die Betreuerin mit dem Tierhalter abrechnen. Dabei werden die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt und von der Kaution abgezogen. Falls die tatsächlichen Kosten die Höhe der Kaution überschreiten, wird die Betreuerin den zusätzlichen Betrag vom Tierhalter einfordern. Ist hingegen noch ein Restbetrag von der Kaution übrig, wird die Betreuerin diesen zurückzahlen.

9. Haftungsausschluss

Die Betreuerin übernimmt keine Haftung für Tierzubehör. Ebenso haftet sie nicht für Schäden oder Kosten, die durch das Tier verursacht werden. Der Tierhalter stellt die Betreuerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die mit dem Tier in Verbindung stehen. Auch für das Risiko eines Entlaufens oder einer Erkrankung kann die Betreuerin nicht haftbar gemacht werden.


Dieser Vertrag findet seine Gültigkeit und Anwendung ausschließlich nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; darauf kann nicht mündlich verzichtet werden.


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit gilt, dass die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt, falls eine Vertragslücke auftritt.

Der Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Rheinbach.

10. Stornierung und Gebühren

Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen dem Tierhalter für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren an. Sollte das Tier versterben werden KEINE Stornogebühren erhoben.

  • Bis 21 Tage vor Vertragsbeginn ist die Absage kostenfrei.
  • Bei Absage bis 14 Tage vor Vertragsbeginn werden 25 % des vereinbarten Betreuungshonorars fällig.
  • Bei Absage 2 bis 14 Tage vor Vertragsbeginn werden 50 % des vereinbarten Betreuungshonorars fällig.
  • Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor Vertragsbeginn werden 100 % des vereinbarten Betreuungshonorars fällig.


Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraumes in Rechnung gestellt und sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen.