Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Tierhalter (Daten siehe Antragsformular) und Petra Alef, Bachstr. 71, 53913 Swisttal, als Inhaberin von „Tierisch op Jöck“, im Folgenden „Betreuerin“ genannt.
Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung und Versorgung des Tieres oder der Tiere (im Folgenden nur „das Tier“ genannt) des Tierhalters in deren Haus/Wohnung/Garten. Die Betreuung des Tieres findet ausnahmslos beim Tierhalter vor Ort statt.
Der Tierhalter versichert bzw. akzeptiert mit seiner Vertragsunterschrift, dass:
Die Betreuerin versichert mit ihrer Vertragsunterschrift, dass:
Während des Betreuungszeitraumes ist es dem Tierhalter gestattet, sich jederzeit über das Wohlergehen des Tieres zu informieren. Die Betreuerin ist dazu verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte zu geben, um den Tierhalter stets auf dem Laufenden zu halten.
Der Tierhalter wird gebeten, eine Person seines Vertrauens zu benennen, an den die Betreuerin sich wenden kann, falls unvorhersehbaren Situationen eintreten und der Tierhalter nicht erreichbar ist.
Die Betreuerin ist verpflichtet, umgehend den Tierhalter oder dessen Vertrauensperson zu kontaktieren, falls während der Betreuungszeit gravierende Probleme oder Notfälle auftreten.
Falls weder der Tierhalter noch die angegebene Vertrauensperson erreichbar ist und die Betreuerin eine dringend notwendige tierärztliche Behandlung für erforderlich hält, gibt der Tierhalter vorab die Erlaubnis, dass die Betreuerin in seinem Namen und auf seine Rechnung das Tier beim Tierarzt behandeln lassen darf. Der Tierhalter ist verpflichtet die Kontaktdaten des persönlich gewünschten Tierarztes im erforderlichen Formular einzutragen. Falls dieser nicht erreichbar ist, ist die Betreuerin berechtigt, einen anderen Tierarzt/Tierklinik nach eigener Wahl aufzusuchen.
Zu Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes wird die Hälfte der Betreuungsvergütung sofort fällig. Der Restbetrag ist nach Ablauf der Betreuungszeit zu entrichten, und zwar nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen.
NEUKUNDEN: Der erste Betreuungszeitraum ist im Voraus zu bezahlen. Spätestens zum ersten Betreuungstag. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Bezahlungsformen: Überweisung oder Barzahlung.
Gedenkt der Tierhalter die Rechnung steuerlich geltend zu machen ist eine Zahlung per Überweisung notwendig.
Am Ende des vereinbarten Betreuungszeitraums stellt die Betreuerin eine Abrechnung über das tatsächliche Betreuungshonorar aus. Eventuelle Vorauszahlungen des Tierhalters, wie zum Beispiel die Kaution, werden entsprechend berücksichtigt und verrechnet. Gleiches gilt für Vorauszahlungen, die von der Betreuerin geleistet wurden.
DKB Bank, IBAN: DE 93 1203 0000 1089 5475 64, BIC BYLADEM1001
Zu Beginn des Betreuungszeitraums wird eine Kaution in Höhe von 100 € in bar fällig. Diese dient als Absicherung für die Betreuerin und soll sicherstellen, dass die Betreuerin die Möglichkeit hat, unvorhergesehene Kosten zu decken, die während der Betreuungszeit entstehen könnten. Solche Kosten könnten zum Beispiel zusätzliches Futter, Streu oder Tierarztbesuche sein, die für das Wohl des Tieres notwendig sind.
Am Ende der vereinbarten Betreuungszeit wird die Betreuerin mit dem Tierhalter abrechnen. Dabei werden die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt und von der Kaution abgezogen. Falls die tatsächlichen Kosten die Höhe der Kaution überschreiten, wird die Betreuerin den zusätzlichen Betrag vom Tierhalter einfordern. Ist hingegen noch ein Restbetrag von der Kaution übrig, wird die Betreuerin diesen zurückzahlen.
Die Betreuerin übernimmt keine Haftung für Tierzubehör. Ebenso haftet sie nicht für Schäden oder Kosten, die durch das Tier verursacht werden. Der Tierhalter stellt die Betreuerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die mit dem Tier in Verbindung stehen. Auch für das Risiko eines Entlaufens oder einer Erkrankung kann die Betreuerin nicht haftbar gemacht werden.
Dieser Vertrag findet seine Gültigkeit und Anwendung ausschließlich nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; darauf kann nicht mündlich verzichtet werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit gilt, dass die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt, falls eine Vertragslücke auftritt.
Der Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Rheinbach.
Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen dem Tierhalter für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren an. Sollte das Tier versterben werden KEINE Stornogebühren erhoben.
Die Stornierungsgebühren werden zum Ablauf des ursprünglichen Betreuungszeitraumes in Rechnung gestellt und sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen.